Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Preis
Unser Angebot ist stets freibleibend. Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist. Sie gelten frei Bestimmungsstation des Kunden, einschließlich einfacher Verpackung unter Zugrundelegung des Sammelgütertarifs. Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Verpackung (Bahnversandkarton mit fester Polsterung) oder Versandart (Express, Eilgut, Bahnbehälter, Post usw.) werden nach Möglichkeit erfüllt; die Mehrkosten dafür werden gesondert berechnet. Die Preise für Ersatzteile gelten jedoch ab Werk ausschließlich Verpackung.
2. Auftrag
Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung oder der Absendung der bestellten Ware. Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt auch, wenn sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten kannte.
Formularmäßige Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Vereinbarungen, die von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder dem bestätigten Auftrag abweichen oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Technische Verbesserungen oder Anpassungen an den jeweils geltenden technischen und gestalterischen Standard behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Tritt in der Firma, der Gesellschaft oder der Person des Kunden nach Vertragsabschluss eine Änderung ein, die dessen Kreditwürdigkeit und/oder -fähigkeit mindert, oder erfahren wir von einer verminderten Kreditwürdigkeit und/oder -fähigkeit, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. In jedem Falle können wir die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offenstehender Forderungen abhängig machen. Ferner sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung unter Ablehnungsandrohung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferzeit, Teillieferung
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige von uns nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Fälle von höherer Gewalt unserer Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt bei GSS Smart Solutions GmbH selbst.
Teillieferungen sind gestattet, es sei denn, dass der Kunde für die teilweise Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
4. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8% über dem geltenden Basis-zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet; außerdem sind wir zur Zurück-behaltung unserer Lieferung – auch aus anderen Aufträgen – berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Zum Inkasso sind nur Perso-nen mit von uns ausgestellter schriftlicher Inkasso-Vollmacht berechtigt. Wechsel nehmen wir nur bei besonderer Vereinbarung unter Berechnung der anfallenden Spesen und Kosten in Zahlung. Unsere Forderung erlischt erst mit der Einlösung der uns übergebenen Schecks oder Wechsel.
Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Ge-genforderung von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.
Bei einem Auftragswert unter € 350,00 erheben wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 6,90 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ausgenommen von dieser Regelung ist Palettenware.
5. Forderungen
GSS hat das Recht eigene Forderungen an Dritte abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Unsere Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter. Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes bzw. bei Weitergabe an Wiederverkäufer nur unter Vereinbarung eines verlängerten Kontokorrenteigentumsvorbehaltes veräußern. Er hat die uns gehörende Ware sachgemäß zu lagern und ordnungsgemäß zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von Dritten gepfändet, so hat uns unser Kunde sofort zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Alle uns durch die Abwendung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, entstandenen Kosten trägt der Kunde, soweit diese bei Dritten uneinbringlich sind.
Bei einer Weiterveräußerung von in unserem Eigentum stehender Ware ist diese getrennt von Waren anderer Lieferanten zu berechnen. Unser Kunde tritt hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Bezahlung unserer in Absatz 1 genannten Forderungen die bei der Veräußerung gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten (Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum, Wechsel etc.) an uns ab. Besteht zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein echtes oder unechtes Kontokorrentverhältnis, so tritt der Kunde hiermit an uns zusätzlich die Ansprüche auf Kündigung des Kontokorrentverhältnisses, auf Feststellung der Salden sowie die Saldenforderungen ab.
Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel geht das Eigentum an diesen Papieren auf uns über, sobald der Kunde es erwirbt; die Übergabe der Papiere wird dadurch ersetzt, dass der Kunde sie zunächst für uns in Verwahrung nimmt. Gibt der Kunde den Wechsel zum Diskont, so tritt er den Diskonterlös im Voraus an uns ab.
Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware zusammen mit Waren anderer Lieferanten unter Ausstellung einer Gesamtrechnung, so ist von dem Gesamtrechnungsbetrag der Teilbetrag an uns abzutreten, der auf die in der Gesamtrechnung enthaltene Ware aus unseren Lieferungen entfällt; Entsprechendes gilt für die Nebenrechte (z. B. Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum, Wechsel etc.).
Wenn und soweit die an uns abgetretenen Ansprüche nicht von uns selbst geltend gemacht werden, ist der Kunde berechtigt, diese Ansprüche einzuziehen und Nebenrechte zu verwerten. Die Einziehungsermächtigung des Kunden und seine Berechtigung zur Verwertung von Nebenrechten sind aus wichtigem Grunde, insbesondere bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage, widerruflich. Sie erlöschen ohne Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder die Eröffnung des Verfahrens gegen ihn mangels Masse abgelehnt wird.
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf unser Kunde über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware keine Teilzahlungs-Verträge mit Finanzierungsinstituten abschließen. Eine Forderungsabtretung ist nur zulässig, wenn sie im Wege des echten Factoring erfolgt, uns vorher angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderungen übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses beim Kunden werden unsere Forderungen insoweit sofort fällig, als sie vom echten Factoring erfasst werden. Sollten die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, so entfällt insoweit der Eigentumsvorbehalt an der jeweils ältesten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung.
Gerät unser Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren beantragt oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat uns in diesem Fall auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher noch bei ihm vorhandener Waren, die in unserem Eigentum stehen, und eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen mit Namen, Anschrift des Schuldners und Höhe der Forderungen zu übermitteln.
Liegen die Voraussetzungen von Absatz 8 vor, so hat der Kunde auf unser Verlangen den Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, diese Anzeige von uns aus zu tätigen. In den Fällen des Absatzes 8 sind wir auch berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, wenn zuvor gemäß § 449 BGB der Rücktritt vom Vertrag erklärt wurde.
7. Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche
Beanstandungen wegen unvollständiger und/oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich nach Lieferung geltend zu machen. Der Kunde hat die Ware innerhalb von 10 Werktagen auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware als abgenommen.
Während der Gewährleistungsfrist beheben wir die gewährleistungspflichtigen Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf unsachgemäßen Eingriff des Kunden oder Dritter oder auf natürlichem Verschleiß oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Ware durch den Kunden oder Dritten beruhen.
8. Erfüllungsort, Gefahrübergang
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Nürnberg.
Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Abnehmers, soweit nicht Schäden durch eine von uns abgeschlossene Gütertransportversicherung gedeckt sind; dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
9. Rechtsverfolgung
Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
10. Vertraulichkeit
Der Kunde wird von der GSS Smart Solutions GmbH erhaltene Informationen und Unterlagen (z. B. Angebote, Preislisten, technische Konzepte etc.) vertraulich behandeln und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte weitergeben.
11. Auslandsgeschäfte
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12. Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
13. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand ausschließlich Nürnberg. Dies gilt auch für Klagen aus hergegebenen Wechseln oder Schecks.